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   VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19.A   

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VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19.A (https://dejure.org/2021,73866)
VG Dresden, Entscheidung vom 13.12.2021 - 11 K 1268/19.A (https://dejure.org/2021,73866)
VG Dresden, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 11 K 1268/19.A (https://dejure.org/2021,73866)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1
    Libanon: Flüchtlingseigenschaft wegen Gruppenverfolgung Homosexueller

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2016 - A 9 S 908/13

    Bestimmung des Streitgegenstandes durch den in der Klageschrift angekündigten

    Auszug aus VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19
    Der Annahme einer rechtlich erheblichen Verfolgung ist dabei nicht entgegenzuhalten, dass bei Abwägung der in Betracht zu ziehenden Bestrafung und der Wahrscheinlichkeit ihrer Ver hängung das Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr ("real risk") verneint werden könnte (hierzu etwa zu Guinea: OVG Münster, Beschl. v. 5. Januar 2016 - 11 A 324/14.A -, zit. n. juris, dort Rn. 20; zu Gambia: VGH Mannheim, Urt. v. 26. Oktober 2016 - A 9 S 908/13 -, zit. n. juris, dort Rn. 50).
  • EuGH, 02.12.2014 - C-148/13

    Der Gerichtshof stellt klar, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19
    Ebenso wenig dürfen Aussagen zur sexuellen Ausrichtung als nicht glaubhaft bewertet werden, wenn diese nicht bei der ersten Gelegenheit zur Darlegung geltend gemacht werden, und Schlüsse auf eine angebliche Un glaubwürdigkeit dürfen nicht aus einem etwaigen Zögern gezogen werden, intime Aspekte seines Lebens zu offenbaren (EuGH, Urt. v. 2. Dezember 2014, - C-148/13 bis C-150/13 -, zit. n. juris).
  • VG Potsdam, 13.04.2018 - 8 K 694/17

    Asyl wegen angeblicher Homosexualität; Ausreiseaufforderung und

    Auszug aus VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19
    Von daher ist die Ansicht, dass im Libanon eine Verfolgungsgefahr bei Homosexualität zu verneinen sei, sei es nur gelegentlich zu Verurteilungen gekommen, aber nicht in den vergan genen zwei Jahren, zudem seit 2009 vereinzelte Freisprüche erfolgt seien, weder nachvoll ziehbar noch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vereinbar (so aber: VG Potsdam, Urt. v. 13. April 2018 - 8 K 624/17.A - und - 8 K 694/17.A -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2016 - 11 A 324/14

    Politische Verfolgung Homosexueller in Guinea wegen ihrer sexuellen Neigung;

    Auszug aus VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19
    Der Annahme einer rechtlich erheblichen Verfolgung ist dabei nicht entgegenzuhalten, dass bei Abwägung der in Betracht zu ziehenden Bestrafung und der Wahrscheinlichkeit ihrer Ver hängung das Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr ("real risk") verneint werden könnte (hierzu etwa zu Guinea: OVG Münster, Beschl. v. 5. Januar 2016 - 11 A 324/14.A -, zit. n. juris, dort Rn. 20; zu Gambia: VGH Mannheim, Urt. v. 26. Oktober 2016 - A 9 S 908/13 -, zit. n. juris, dort Rn. 50).
  • VG Braunschweig, 28.05.2019 - 1 A 87/16

    Libanon, homosexuell, Flüchtlingsanerkennung, interne Fluchtalternative,

    Auszug aus VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19
    Es unterliegt keinen Zweifeln, hinsichtlich des Libanon infolge der dort geltenden strafrechtli chen Normen für homosexuelle Handlungen von einer Verfolgungshandlung auszugehen, die hinsichtlich Betroffener, die der realistischen Gefahr ausgesetzt sind, zu der angeführten sozi alen Gruppe zu gehören oder zugerechnet zu werden, zur Anerkennung des Flüchtlingsschut zes führen muss (so schon VG Dresden, Urt. v. 27. April 2018 - 11 K 3142/17.A - VG Braunschweig, Urt. v. 28. Mai 2019 - 1 A 87/16 -, jew. zit. n. juris; ebenso VG Dresden, Urt. v. 16. November 2021 - 11 K 697/19.A - ) .
  • VG Dresden, 11.11.2021 - 11 K 697/19

    Libanon: Flüchtlingseigenschaft wegen Gruppenverfolgung Homosexueller

    Auszug aus VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19
    Es unterliegt keinen Zweifeln, hinsichtlich des Libanon infolge der dort geltenden strafrechtli chen Normen für homosexuelle Handlungen von einer Verfolgungshandlung auszugehen, die hinsichtlich Betroffener, die der realistischen Gefahr ausgesetzt sind, zu der angeführten sozi alen Gruppe zu gehören oder zugerechnet zu werden, zur Anerkennung des Flüchtlingsschut zes führen muss (so schon VG Dresden, Urt. v. 27. April 2018 - 11 K 3142/17.A - VG Braunschweig, Urt. v. 28. Mai 2019 - 1 A 87/16 -, jew. zit. n. juris; ebenso VG Dresden, Urt. v. 16. November 2021 - 11 K 697/19.A - ) .
  • VG Dresden, 27.04.2018 - 11 K 3142/17
    Auszug aus VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19
    Es unterliegt keinen Zweifeln, hinsichtlich des Libanon infolge der dort geltenden strafrechtli chen Normen für homosexuelle Handlungen von einer Verfolgungshandlung auszugehen, die hinsichtlich Betroffener, die der realistischen Gefahr ausgesetzt sind, zu der angeführten sozi alen Gruppe zu gehören oder zugerechnet zu werden, zur Anerkennung des Flüchtlingsschut zes führen muss (so schon VG Dresden, Urt. v. 27. April 2018 - 11 K 3142/17.A - VG Braunschweig, Urt. v. 28. Mai 2019 - 1 A 87/16 -, jew. zit. n. juris; ebenso VG Dresden, Urt. v. 16. November 2021 - 11 K 697/19.A - ) .
  • VG Potsdam, 13.04.2018 - 8 K 624/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen homosexueller Neigung;

    Auszug aus VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19
    Von daher ist die Ansicht, dass im Libanon eine Verfolgungsgefahr bei Homosexualität zu verneinen sei, sei es nur gelegentlich zu Verurteilungen gekommen, aber nicht in den vergan genen zwei Jahren, zudem seit 2009 vereinzelte Freisprüche erfolgt seien, weder nachvoll ziehbar noch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vereinbar (so aber: VG Potsdam, Urt. v. 13. April 2018 - 8 K 624/17.A - und - 8 K 694/17.A -, juris).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Dresden, 13.12.2021 - 11 K 1268/19
    Es kann von dem Asylbewerber ferner nicht erwartet werden, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder er Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden (EuGH, Urt. v. 7. November 2013 - C-199/12 bis C-201/12 -, zit. n. juris).
  • VG Leipzig, 31.05.2022 - 7 K 34/21

    Libanon: Flüchtlingseigenschaft bei beachtlich wahrscheinlicher strafrechtlicher

    Es kann von dem Asylbewerber ferner nicht erwartet werden, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder er Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden (EuGH, Urt. v. 7. November 2013 - C-199/12 bis C-201/12 -, zit. n. juris; so auch VG Dresden Urt. v. 13.12.2021 - 11 K 1268/19.A-, juris, S. 8).

    Darunter wird der penetrative Geschlechtsverkehr zwischen Männern verstanden (vgl. VG Dresden Urt. v. 13.12.2021 - 11 K 1268/19.A -, juris, S. 10, m.w.N.).

    Von daher ist die Ansicht, dass im Libanon eine Verfolgungsgefahr bei Homosexualität zu verneinen sei, weil es nur gelegentlich zu Verurteilungen komme, aber nicht in den vergangenen zwei Jahren, zudem seit 2009 vereinzelte Freisprüche erfolgt seien, weder nachvollziehbar noch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vereinbar (VG Dresden Urt. v. 13.12.2021 - 11 K 1268/19.A -, juris, S. 11).

    Erst recht ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht zu vereinbaren, Betroffene auf die Möglichkeit zu verweisen, sich hinsichtlich der sexuellen Veranlagung nach außen hin zurückzuhalten, oder diese darauf zu verweisen, dass sie auch in letzter Zeit keine intimen Kontakte zu Männern gepflegt haben (VG Dresden Urt. v. 13.12.2021 - 11 K 1268/19.A-, juris, S. 11).

    Es unterliegt keinen Zweifeln, hinsichtlich des Libanon infolge der dort geltenden strafrechtlichen Normen für homosexuelle Handlungen von einer Verfolgungshandlung auszugehen, die hinsichtlich Betroffener, die der realistischen Gefahr ausgesetzt sind, zu der angeführten sozialen Gruppe zu gehören oder zugerechnet zu werden, zur Anerkennung des Flüchtlingsschutzes führen muss (vgl. VG Dresden Urt. v. 13.12.2021 - 11 K 1268/19.A-, juris, S. 11 m.w.N.).

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